Die Entstehung der Münchner Biergärten
Bierkeller wurden ja auch nach und nach aufgegeben, seit dem man andere Kühltechniken hat. Da der Raum über den Bierkellern quasi ungenützt war, kamen viele Münchner Brauereien auf die Idee, die Bierkeller z.B. am bzw. im Isarhochufer zwischen den Kastanien „open air“ Restaurants einzurichten, die insbesondere im Sommer bei den Münchnern beliebt waren. Das hatte jedoch zur Folge, dass die Restaurants in der Stadt weniger Kunden verzeichneten. Klar… wer trinkt schon gerne warmes Bier in einer stickigen Wirtschaft, wenn es kurz vor den Stadttoren frisches Bier und Schweinsbraten im Schatten von Kastanien gibt?
Das ließen sich die Wirte in der Stadt nicht gefallen und der Streit zwischen ihnen und den Brauereien eskalierte, so dass der bayerische König ein Machtwort sprechen musste. In dieser Geburtsstunde der Biergärten wurde folgendes vereinbart, mit dem alle Streitparteien einvertsanden waren. So wurde mit königlichem Dekret vom 04. Januar 1812 von König Maximilian I. von Bayern folgende Regeleung eingeführt: Brauereien dürfen auf Bierkellern in den Sommermonaten Bier ausschenken und Brot reichen, nicht aber andere Getränke und Speisen. 13 Jahre später, 1825 hatten die Wirte dann doch das Nachsehen, denn das Gastronomierecht wurde liberalisiert. Nun war es auch in Biergärten erlaubt, SPeisen zu reichen. So viel zur Geschichte. Dann wurde es ruhig um die Biergärten, doch nur in Bezug auf Auseinandersetzungen mit den Wirten.
Münchner Tradition
Bei den Münchnern blieben die Biergärten nach wie vor beliebt, denn in der Biedermeierzeit war es auch teilweise Trend bzw. „in“, in Gartengaststätten zu speisen. Doch insbesondere in München hielt sich die Tradition, die noch vom Verbot des Verkaufs von Speisen herrührte. Da keine bis 1825 keine Speisen in Biergärten verkauft werden durften, brachten die Menschen ihr Essen selbst mit. Die Brauereien tolerierten dies, da man sich dadurch wohl mehr Umsatz erhoffte.Und auch nach der Liberalisierung 1825 hat sich das nicht geändert. Bis heute ist es in Münchner Biergärten möglich, seine Speisen selbst mitzubringen. Das ist einmalig in der Welt.